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Gesetzliche Unfallversicherung

Wegeunfälle
Der BDS vertritt die Auffassung, dass Unternehmer nur für Unfälle innerhalb des betrieblichen Risikobereichs haften sollten. Schließlich hat der Unternehmer auf Wegeunfälle keinen Einfluss, kann diese somit auch nicht durch Präventivmaßnahmen zu verhindern versuchen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Kostenfaktor Wegeunfall aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gestrichen wird.

Schwarzarbeiter und illegal Beschäftigte
Wer sich durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bewusst aus dem Sozialversicherungssystem entfernt, darf im Schadensfall auch keinen Anspruch an dieses richten. Illegal Beschäftigte und Schwarzarbeiter müssen von den solidarischen, aber ausschließlich durch Arbeitgeber finanzierten Leistungen der gesetzlichen Unfallversiche­rung ausgenommen werden.

Arbeitsschutz
Breit angelegte Präventionsmaßnahmen führen erwiesenermaßen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In kleinen und mittleren Betrieben stehen die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gesundheit der Arbeitnehmer an vorderster Stelle.

Der Umstand, dass sowohl der Bund und die Länder als auch die Versicherungsträger gleichzeitig für den Arbeitsschutz zuständig sind, führt häufig zu Überschneidungen und somit zu finanzieller, bürokratischer und zeitlicher Mehrbelastung der Unternehmen. Wir plädieren deshalb für die Abschaffung des dualen System im Arbeitsschutz.

Rentenzahlungen
Wir treten dafür ein, dass die Unfallrenten generell auf das Erwerbsalter begrenzt werden.

Zur zukünftigen Finanzierung der Rentenzahlungen sollte das derzeit bestehende Umlageverfahren abgeschafft bzw. schrittweise auf das Kapitaldeckungsverfahren umgestellt werden. Ein erste Maßnahme könnte sein, die Altlasten der gesetzlichen Unfallversicherung von den aktuellen Lasten zu trennen. Die Altlasten sollten mittels Umlagebeitrag auch weiterhin solidarisch abgetragen werden, während das laufende Arbeitsunfallrisiko im Kapitaldeckungsverfahren abgesichert werden kann.

Beitragssätze
Eine Reduzierung der Beitragssatzspreizungen darf nicht zur Bestrafung von Betrieben führen, die Arbeitsschutz auf hohem Niveau betrieben haben.

Wir lehnen es ab, dass Unternehmen hauptsächlich unter traditionellen Gesichtspunkten einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugeteilt sind. Ebenso kritisieren wir, dass nicht der Gesetzgeber die einzelnen Gefahrenklassen und die entsprechende Beitragsberechnung festlegt, sondern die Berufsgenossenschaften nach eigenem Ermessen vorgehen können. Wir fordern, dass sich die Kalkulation der Beiträge nach den Tätigkeiten selbst und ihren damit verbundenen Risiken richtet.

Wettbewerb
Wir plädieren dafür, den zukünftigen Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch für private Versicherungsanbieter zu öffnen. Damit wäre unter Beibehaltung der Unfallversicherungspflicht der Wettbewerb zwischen privaten Versicherern und den Berufsgenossenschaften gegeben.

Opus Bonum

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