Kritik an Umwandlungsverordnung von Miet- in Eigentumswohnungen
Das Land Berlin hat Anfang März eine Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten eingeführt. Hiervon betroffen sind rund 160.000 Wohnungen in beliebten Berliner Lagen; ein Drittel davon im Prenzlauer Berg. Berlins Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel sieht darin die Möglichkeit, weiterhin für eine soziale Durchmischung in den Kiezen zu sorgen und die Mieter vor der Verdrängung zu schützen.
Mehrere Immobilienverbände üben Kritik an der Umwandlungsverordnung. Der IVD hat angekündigt, eine Verfassungsklage einzureichen. Auch Immobilienunternehmen stehen dem sogenannten Bestellerprinzip skeptisch gegenüber. Sascha Klupp, Geschäftsführer der Inter Stadt- und Wohnungsbau Real Estate GmbH, sagt: „Durch die aktuell sehr niedrigen Finanzierungskosten sind Immobilienkäufe so günstig wie nie. Viele Mieter könnten dies nutzen, um sich ihren Alterssitz in Form einer Eigentumswohnung zu sichern. Durch die Umwandlungsverordnung wird ihnen diese Chance genommen.“ Der profilierte Immobilienexperte bemängelt zudem, dass der Berliner Mietwohnungsmarkt bereits stark reguliert ist. Wenn nun noch weniger Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden dürfen, entstehen keine neuen Wohnungen mehr. „Die Umwandlungsverordnung behindert zukünftige Investitionen“, findet Sascha Klupp.
Mit der Umwandlungsverordnung dürften Wohnhäuser nur noch im Ganzen verkauft werden. Dadurch wird sich die Nachfrage vor allem nach älteren Mehrfamilienhäusern extrem reduzieren, weil eine Aufteilung der Wohnimmobilie nicht mehr gegeben ist. Dies führt in einem zweiten Schritt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Das Ziel, die Mieten in Berlin mittelfristig wieder zu dämpfen, kann dadurch nicht erreicht werden. Das Bestellerprinzip wird dafür sorgen, dass weniger Wohnraum in Berlin geschaffen wird, obwohl dieser dringend benötigt wird.
Thorsten Elsholtz
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